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Neue Verordnung zur Informationspflicht für Dienstleister

Genau vor einem Monat, am 18. Mai, trat eine neue Verordnung in Kraft, die umfassende Informationspflichten für Dienstleister in Deutschland und der EU regelt – die sogenannte Dienstleistungsinformationspflichten-Verordnung (kurz DL-InfoV). Von der Regelung betroffen sind Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler. Wer die Umsetzung versäumt, riskiert von der Abmahnkeule getroffen zu werden.

Justitz

Ohne große Beachtung in Presse und Medien und somit fast unbemerkt wurde im Mai die EU-Richtline 2006/123/EG ins deutsche Recht umgesetzt. Die Verordnung schreibt Handwerkern und Dienstleistern vor, ihren Kunden eine Reihe von Informationen bereits vor Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Dies sind unter anderem Adressdaten des Unternehmens, Name des Firmeninhabers, Angaben zu amtlichen Handelsregistereinträgen und zur Berufshaftpflichtversicherung. Im Gegensatz zu den bestehenden Regelungen, wie das Telemediengesetz (TMG) und die Preisangabenverordnung (PAngVO), die sich an Verbraucher richten, gilt die neue Verordnung gegenüber Unternehmern. Das heißt, die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Praktisch bedeutet dies: weitere Pflichtangaben im Impressum und in Informationsmaterialien für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler.

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BKA-Gesetz vorerst gescheitert, Einigung jedoch in Sicht

BKA-Gesetz

Das sehr umstrittene BKA-Gesetz ist jedenfalls vorerst im Bundesrat abgelehnt worden. Das Gesetz regelt unter anderem die Online-Durchsuchung von PCs. Mehrere Länder stimmten nicht zu. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat den Ländern jetzt ein Ultimatum bis Weihnachten gesetzt:

„Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande“, sagte er dem Handelsblatt.

Das Gesetz müsste also am 19. Dezember in der letzten Bundesratsitzung des Jahres verabschiedet werden und laut Deutschlandradio herrscht inzwischen Einigkeit zwischen den Bundestagsfraktionen, den Ländern und den zuständigen Ministerien. Somit ist eine Zustimmung des Bundesrates sehr wahrscheinlich. Dann kann schon eine verdächtige Mail aus Pakistan für eine Online-Durchsuchung ausreichen, meint Karl Peter Bruch (Verhandlungsführer der SPD-Länder) in einem Interview bei SPIEGEL ONLINE:

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Keine GEZ für den PC

GEZ-Gebühr wanktErneut stärkt eine Verwaltungsgericht Unternehmer und Freiberufler. Denn laut neuestem Urteil des VG Wiesbaden (Az. 5 E 243/08) haben Rundfunkgebühren für gewerblich genutzte internetfähige Computer keine Rechtsgrundlage. Besonders dann nicht, wenn der Besitzer bereits die Fernseh- und Radiogebühr in Höhe von derzeit 17,03 EUR zahlt.

In der Urteilsbegründung heißt es:

„Ein vernünftiger Durchschnittsbürger werde unter einem Rundfunkempfangsgerät ein Radiogerät / Empfangsteil verstehen, das zumindest auch zu Zwecken des Rundfunkempfangs angeschafft worden sei. Diese treffe auf einen Internet-PC nicht zu, denn dieser werde – jedenfalls außerhalb des privaten Bereichs – nicht typischerweise zum Empfang von Sendungen des Hörfunks bereitgehalten.“

Nun könnte die seit 2007 erhobene Gebühr für „neuartige Rundfunkgeräte“ doch noch ins Wanken geraten. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es besteht noch die Möglichkeit der Berufung.

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Bildersuche vor dem Aus?

Google-BildersucheJüngst entschied das Hamburger Landgericht für einen Kläger, der sich gegen die Bildersuche von Google und anderen Firmen aussprach. Der Künstler Thomas H. aus Hamburg möchte keine Vorschaubilder (Thumbnails) seiner Comicfigur in den Ergebnislisten wiederfinden. Die Richter gaben ihm recht und entschieden, dass die Bildersuche gegen das deutsche Urheberrecht verstößt. Die Nutzungsrechte stehen ausschließlich dem Kläger zu (§19a UrhG).

Laut Computerbild hält Google Sprecher Kay Oberbeck die Bildersuche für rechtmäßig und fürchtet, dass „Millionen von Internetnutzern in Deutschland unter einer möglichen Einstellung der Bildersuche leiden“.

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Schlappe für BoerseVZ

StudiVZ erwirkte im Rechtsstreit um das Kürzel "VZ" am Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen BoerseVZ. Das verkündete am gestrigen Abend heise online. Den Betreibern des Anlegerportals ist es ab sofort untersagt, die Marke "BoerseVZ" im geschäftlichen Verkehr zu benutzen…

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Neuer Streit mit StudiVZ

Es geht mal wieder um die zwei Buchstaben „VZ“. Diesmal hat BoerseVZ, ein neues Web-2.0-Wertpapier-Netzwerk im Internet, eine Abmahnung erhalten. Doch sie wollen ihre zwei Buchstaben nicht hergeben und schlagen mit einer Klage zurück. Das verkündete Ralf Müller, Initiator des Wertpapiernetzwerkes in einer Pressemitteilung:

„Scheinbar geht StudiVZ Ltd. mit einer aus den immer gleichen Textbausteinen zusammengesetzten „Muster“-Abmahnung gegen jeden vor, der die Buchstaben ‚VZ‘ für seine Internetdomain verwendet“.

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