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Neue Verordnung zur Informationspflicht für Dienstleister
Genau vor einem Monat, am 18. Mai, trat eine neue Verordnung in Kraft, die umfassende Informationspflichten für Dienstleister in Deutschland und der EU regelt – die sogenannte Dienstleistungsinformationspflichten-Verordnung (kurz DL-InfoV). Von der Regelung betroffen sind Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler. Wer die Umsetzung versäumt, riskiert von der Abmahnkeule getroffen zu werden.
Ohne große Beachtung in Presse und Medien und somit fast unbemerkt wurde im Mai die EU-Richtline 2006/123/EG ins deutsche Recht umgesetzt. Die Verordnung schreibt Handwerkern und Dienstleistern vor, ihren Kunden eine Reihe von Informationen bereits vor Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Dies sind unter anderem Adressdaten des Unternehmens, Name des Firmeninhabers, Angaben zu amtlichen Handelsregistereinträgen und zur Berufshaftpflichtversicherung. Im Gegensatz zu den bestehenden Regelungen, wie das Telemediengesetz (TMG) und die Preisangabenverordnung (PAngVO), die sich an Verbraucher richten, gilt die neue Verordnung gegenüber Unternehmern. Das heißt, die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Praktisch bedeutet dies: weitere Pflichtangaben im Impressum und in Informationsmaterialien für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler.
Zu den Neuerungen zählen bspw., dass alle Informationen vor Vertragsabschluss übermittelt werden müssen. Preise müssen transparent auf Webseiten, Broschüren und Flyern ausgewiesen werden und falls eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, so ist diese auch im Impressum mit Angabe zum Versicherer zu nennen. Letzteres könnte Makler und Finanzdienstleister freuen, das sie diese Informationspflicht sicher auszunutzen wissen.
Wie so oft im Leben gilt auch hier der Grundsatz: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. So ist die Abmahnmaschinerie schon im vollen Gange und es werden Unterlassungserklärungen im großen Stil versendet. Die Streitwerte sind mitunter sehr hoch, sodass die Abmahnungen mit erheblichen Kosten verbunden sind, die so manchen Kleinunternehmer in die Knie zwingen könnten. Darüber hinaus drohen bei Verstößen gegen die neue Regelung bis zu 1.000,00 Euro Bußgeld.
Da jedes Unternehmen in irgendeiner Art auch Dienstleistungen anbietet – auch wenn diese mitunter kostenlos sind – fallen diese auch unweigerlich unter die neue Vorschrift. Nach Schätzungen der Bundesratsdrucksache 888/09 wird die Umsetzung dieser Verordnung die deutsche Wirtschaft rund 100 Millionen Euro kosten.
Der Rechtsanwalt Christian Säfken aus Buchholz bei Hamburg hat sich mit Thema intensiver auseinandergesetzt und eine Präsentation über alle wichtigen Neuerungen herausgegeben. Die Informationen zu den neuen Informationspflichten für Dienstleister stehen über einen Dowloadlink am Ende des Artikels für Sie bereit.
Darüber hinaus stand Herr Säfken auch für ein umfangreiches Experten-Interview zur Verfügung und beantwortete alle wichtigen Fragen zur neuen Dienstleistungsinformations-Verordnung.
Infos zur Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (PDF, 544 Kb)
Folge 43 – Podcasting mit Steffen Klaus
Thema: Experteninterview mit RA Christian Säfken den neuen Informationspflichten für Dienstleister
Länge: 17:49 Minuten
Musik: Shayna Zaid and The Catch – Morning Sun
Podcast: Play in new window | Download (16.4MB)
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