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Schlappe für BoerseVZ

StudiVZ erwirkte im Rechtsstreit um das Kürzel „VZ“ am Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen BoerseVZ. Das verkündete am gestrigen Abend heise online. Den Betreibern des Anlegerportals ist es ab sofort untersagt, die Marke „BoerseVZ“ im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Das Unternehmen hat reagiert und ist unter dem Namen B-VZ auf eine neue Domain umgezogen.

Ralf Müller, Betreiber des Börsenportals, möchte Widerspruch gegen diese Verfügung einlegen und wird die Sache vor dem Gericht klären lassen – notfalls zieht er bis zum Bundesgerichthof. Müller hatte bereits nach der Abmahnung eine Feststellungsklage eingereicht. Er bleibt zuversichtlich und spricht sich gute Chancen für das Hauptsacheverfahren aus.

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