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Neuer Streit mit StudiVZ
Es geht mal wieder um die zwei Buchstaben „VZ“. Diesmal hat BoerseVZ, ein neues Web-2.0-Wertpapier-Netzwerk im Internet, eine Abmahnung erhalten. Doch sie wollen ihre zwei Buchstaben nicht hergeben und schlagen mit einer Klage zurück. Das verkündete Ralf Müller, Initiator des Wertpapiernetzwerkes in einer Pressemitteilung:
„Scheinbar geht StudiVZ Ltd. mit einer aus den immer gleichen Textbausteinen zusammengesetzten „Muster“-Abmahnung gegen jeden vor, der die Buchstaben ‚VZ‘ für seine Internetdomain verwendet“.
Müller ist sich siegessicher und bereit bis in die höchsten Instanzen zu klagen:
„Wenn es sein muss, gehen wir in dieser Sache bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Es kann doch nicht sein, dass eine Firma das alleinige Nutzungsrecht von zwei Buchstaben (VZ) für sich beansprucht, wenn es um die Namensgebung von Internetdomains geht – ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Inhalte und Nutzer der anderen Angebote. Ein solches Monopolrecht sollte unter allen Umständen verhindert werden. Deswegen kämpfen wir auch dafür, dass BoerseVZ seinen Namen behalten kann.“
StudiVZ machte sich mit dieser Abmahnwelle bereits zum Jahresbeginn in der gesamten Blogosphäre unbeliebt.
[via Mail – Danke Bernd!]
Na dann hoffe ich nur, dass BörseVZ gewinnt.
[…] hätt ich lieber solche Meldungen lesen sollen. var szu=encodeURIComponent(location.href); var […]
Es ist ja nun aber nicht von der Hand zu weisen, dass die Macher von BoerseVZ den über Jahre gemachten Namen von studiVZ zunutze machen wollen…und von daher dürfte dem „VZ“ durcaus markenähnliche Eigenschaten zugeschrieben werden, was eine gerichtliche Bewertung interessant werden lässt…
Ob das Kürzel „VZ“ wirklich so eine Markenreichweite hat, bezweifle ich. Denn wenn ich VZ höre, dann bringe ich das nicht sofort in Verbindung mit StudiVZ.
Hallo zusammen,
ich kann diese Werbung via Gerichtsverfahren langsam nicht mehr haben. Ist doch Sonnenklar, dass BVZ gerade damit die Werbetrommel rührt. Ich hab mich bei vielen dieser Aktien- und Börsenportale angemeldet und einer der Vorreiter in der Beziehung war http://www.sharewise.com. Die wurden mittlerweile von x-Seiten kopiert und sind trotzdem immernoch am innovativsten und transparentesten. Ich würde mich jedenfalls erstmal in den Seiten umsehen, bevor ich überall meine Daten hinterlasse und mich 10mal anmelden muss.
viele Grüße
M. Merle
Auf den Gedanken, dass BoerseVZ die Feststellungsklage gegen StudiVZ als Marketingkampagne benutzt, bin ich noch gar nicht gekommen. Aber du könntest bei dieser Vermutung richtig liegen. Naja kopieren, heißt noch lange nicht kapieren. Wenn man klaut, dann mit einer eigenen Innovation, dann könnte etwas Erfolgreiches entstehen.
[…] klären lassen – notfalls zieht er bis zum Bundesgerichthof. Müller hatte bereits nach der Abmahnung eine Feststellungsklage eingereicht. Er bleibt zuversichtlich und spricht sich gute Chancen […]