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Unternehmen müssen sich zukünftig auf höhere GEZ-Gebühren einstellen
Die Rundfunkkommision der Länder hat sich für eine neue Gebührenordnung der GEZ ausgesprochen. Ein Eckpunktepapier wurde bereits entworfen. Existenzgründer und Kleinstunternehmer können sich freuen, da sie von der Gebührenreform profitieren. Anders sieht es bei den Unternehmen mit vielen Mitarbeitern aus, das sich hier die Beiträge deutlich erhöhen und sie zukünftig tiefer in die Taschen greifen müssen. Die neuen Regelungen sollen aber erst Anfang 2013 in Kraft treten.
Am 9. Juni kam die Rundfunkkommission, die aus den Ministerpräsidenten der Länder besteht, um sich für eine Reform der GEZ-Gebühren auszusprechen. Demnach sollen Existenzgründer und Kleinstunternehmer entlasstet werden. Deutlich höhere Beiträge sollen dagegen Unternehmen mit vielen Mitarbeiter zahlen.
Das Eckpunktepapier sieht zunächst vor, dass ab 2013 alle Privathaushalte eine monatliche GEZ-Gebühr von 17,98 Euro zu zahlen haben und zwar unabhängig davon, wie viele, welche und ob überhaupt Geräte vorhanden sind. Durch die Pauschalisierung soll das Schwarzsehen nicht mehr möglich sein. Kontrollen in Privatwohnungen und Betrieben entfallen.
Die Unternehmer müssen sich hingegen auf eine völlig neue GEZ-Gebührenlandschaft einstellen. Nach bisherigen Schätzungen der Länder haben rund 60 Prozent aller Betriebe gar keine Gebühren gezahlt. Hier sind zukünftig Pflichtbeiträge fällig, die nach der Anzahl der Mitarbeiter gestaffelt sind. Ausgegangen wird dabei im von dem vollen Beitragssatz, der sich zurzeit bei rund 18 Euro (17,89) bewegt.
Die Staffelung der Beiträge für Unternehmen sieht wie folgt aus:
- 0 bis 4 Mitarbeiter: ein Drittel des vollen Beitragssatzes
- 5 – 14 Mitarbeiter: ein voller Beitragsatz
- 15 – 49 Mitarbeiter: zwei volle Beitragssätze
- 50 – 249 Mitarbeiter: vier volle Beitragssätze
- 250 – 499 Mitarbeiter: acht volle Beitragssätze
- 500 – 999 Mitarbeiter: zwölf volle Beitragssätze
- 1.000 – 4.999 Mitarbeiter: 20 volle Beitragssätze
- 5.000 – 9.999 Mitarbeiter: 60 volle Beitragssätze
- 10.000 – 19.999 Mitarbeiter: 100 volle Beitragssätze
- 20.000 oder mehr Mitarbeiter: 150 volle Beitragssätze
Darüber hinaus werden pro Dienstfahrzeug zusätzlich ein Drittel des Rundfunkbeitrages fällig. Unternehmen, wie Hotels, die Empfangsgeräte Dritten zur Nutzung überlassen werden einer zusätzlichen Beitragspflicht in Höhe von einem Drittel des normalen Beitragssatzes – im Beispiel von Hotels also pro Zimmer – zur Kasse gebeten.
Abgekommen ist man hingegen von der Beitragssplicht eines beruflich genutzten Empfangsgeräts im Arbeitszimmer innerhalb einer privaten Wohnung. Diese sind zukünftig von der Beitragspflicht befreit. Damit könnte der jahrelange Streit um die Gebührenpflicht für PCs am heimischen Arbeitsplatz wohl bald ein Ende finden und sich auch die Justiz auf eine einheitliche Rechtsprechung festlegen. Offen bleibt, welche Regelung für internetfähige Mobiltelefone greift.
Das Eckpunktepapier der Rundfunkkommission soll zunächst für Ausarbeitung des Rundfunkbeitrags-Staatsvertrages dienen. Die neuen Regelungen könnten somit erst Anfang Januar 2013 in Kraft treten. Bis dahin gelten noch die aktuell gültigen GEZ-Gebühren.
[via startothek]
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