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Unternehmen müssen sich zukünftig auf höhere GEZ-Gebühren einstellen

Die Rundfunkkommision der Länder hat sich für eine neue Gebührenordnung der GEZ ausgesprochen. Ein Eckpunktepapier wurde bereits entworfen. Existenzgründer und Kleinstunternehmer können sich freuen, da sie von der Gebührenreform profitieren. Anders sieht es bei den Unternehmen mit vielen Mitarbeitern aus, das sich hier die Beiträge deutlich erhöhen und sie zukünftig tiefer in die Taschen greifen müssen. Die neuen Regelungen sollen aber erst Anfang 2013 in Kraft treten.

GEZ-Gebühr wanktAm 9. Juni kam die Rundfunkkommission, die aus den Ministerpräsidenten der Länder besteht, um sich für eine Reform der GEZ-Gebühren auszusprechen. Demnach sollen Existenzgründer und Kleinstunternehmer entlasstet werden. Deutlich höhere Beiträge sollen dagegen Unternehmen mit vielen Mitarbeiter zahlen.

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Keine GEZ für den PC

GEZ-Gebühr wanktErneut stärkt eine Verwaltungsgericht Unternehmer und Freiberufler. Denn laut neuestem Urteil des VG Wiesbaden (Az. 5 E 243/08) haben Rundfunkgebühren für gewerblich genutzte internetfähige Computer keine Rechtsgrundlage. Besonders dann nicht, wenn der Besitzer bereits die Fernseh- und Radiogebühr in Höhe von derzeit 17,03 EUR zahlt.

In der Urteilsbegründung heißt es:

„Ein vernünftiger Durchschnittsbürger werde unter einem Rundfunkempfangsgerät ein Radiogerät / Empfangsteil verstehen, das zumindest auch zu Zwecken des Rundfunkempfangs angeschafft worden sei. Diese treffe auf einen Internet-PC nicht zu, denn dieser werde – jedenfalls außerhalb des privaten Bereichs – nicht typischerweise zum Empfang von Sendungen des Hörfunks bereitgehalten.“

Nun könnte die seit 2007 erhobene Gebühr für „neuartige Rundfunkgeräte“ doch noch ins Wanken geraten. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es besteht noch die Möglichkeit der Berufung.

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