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Deutsche Bahn: Drei Kinder in drei Wochen rausgeschmissen

Nicht einsteigen!

Skandal: Innerhalb von 3 Wochen wurden 3 minderjährige Mädchen wegen eines fehlenden Tickets aus dem Zug verwiesen. Alle drei Fälle ereigneten sich im DB-Regio-Bereich Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern).

Neuruppin. Erneut kam es letzte Woche zu einem Rauswurf bei der Deutschen Bahn. Diesmal in Neuruppin. Ein 13-jähriges Mädchen war auf dem Nachhauseweg nach Neuruppin. Bei der Fahrscheinkontrolle stellte sie fest, dass sie ihr Portemonnaie samt Geld und Schülerausweis vergessen hatte. Daraufhin schmiss der Zugbegleiter das Mädchen einfach aus dem Zug. Da half auch kein Flehen des Kindes, die Mutter vom Diensthandy Zugbegleiter anzurufen. Mit Tränen in den Augen wurde sie in dem 42 km vom Heimatort entfernten Wittstock des Zuges verwiesen. Hier kann Sie wohl von Glück sprechen, dass er sie nicht schon während der Fahrt rausgeworfen hat, oder?

Ein beherzter Taxifahrer fuhr sie dann nach Hause.

Minderjährige, hilflose Personen und Behinderte sind Schutzbefohlene der Zugbegleiter und dürfe niemals des Zuges verwiesen werden – das weiß eigentlich jedes Kind.

Dieses Vorkommnis stößt nicht nur auf Unverständnis, sondern macht einfach nur wütend. Denn erst vor drei Wochen wurde ein 12-jähriges Mädchen in Mecklenburg-Vorpommern abends aus dem Zug verwiesen, weil sie keinen gültigen Fahrschein hatte. Auch sie hatte damals das Portemonnaie vergessen. Auch auf den Kompromiss, dass Fahrgäste ihr das Ticket bezahlen wollten, ließ sich die Zugbegleiterin nicht ein. Vielmehr fühlte sie sich in ihrer „Amtshandlung“ gestört. Das Mädchen kam gerade vom Musikunterricht und musste nach dem Rauswurf 5 km mit ihrem schweren Cello in völliger Dunkelheit nach Hause laufen. Und das wegen 2,90 EUR.

Die Bahn hat reagiert: Die Zugbegleiterin wurde nach ihrer Suspendierung versetzt und darf keine Fahrscheine mehr in einem Zug kontrollieren.

Den Zugbegleiter aus dem aktuellen Fall droht ebenfalls ein Disziplinarverfahren, auch er wurde sofort vom Dienst suspendiert.

Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Relevanz
Die Polizei erwägt Anzeige gegen den Schaffner. „Wir prüfen von Amts wegen, ob wir eine Anzeige stellen“, verkündete am Montag ein Polizeisprecher.

Fall 3
Inzwischen ist es schon wieder zu einem Rauswurf gekommen. Dies ist nun schon der Dritte innerhalb von wenigen Wochen. Diesmal wurde in Berlin eine 14 Jahre alte Schülerin, die sich morgens auf dem Weg zur Schule befand, aus dem Zug verwiesen. Zwar hatte das Mädchen ein Ticket dabei, dieses war aber nur für nachmittags gültig. Für eine Nachzahlung reichte das Geld des Mädchens nicht.

Dienstanweisung per SMS
Bevor die Lage weiter eskaliert, versendet die Bahn an alle ihrer 750 Zugbegleiter im DB-Regio-Bereich Nordost eine Dienstanweisung per SMS. Diese beinhaltet, dass unter keinen Umständen Minderjährige aus dem Zug zu verweisen sind. Außerdem müssen sich bundesweit alle Zugbegleiter, schriftlich mit ihrer Unterschrift, dieser Anweisung verpflichten.

Liebe Deutsche Bahn!
Wo bleibt bitteschön ihr Servicegedanke? Wenn ich zum Beispiel mit der Lausitzbahn fahre, kann ich mein Ticket im Zug lösen. Außerdem bekomme ich sogar Getränke und kleine Snacks am Platz serviert, obwohl es sich um eine Regionalbahn handelt. Und was machen Sie? Sie zahlen ihrem Zugpersonal Prämien für erwischte Schwarzfahrer. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Foto: dustpuppy (Lizenz)

Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. Man muss sich nicht wundern, dass kleine Kinder auf dunkle Bahnhöfe ausgesetzt werden.
    Im Fernsehn wird es diesen Kontrolleuren ja vorgemacht.
    Da führen sich Mitarbeiter vom Ordnungsamt auf wie Rambos und üben Polizeigewalt aus. Schaffner schmeißen ohne Rücksicht Kinder aus Bus und Bahn, und man fragt sich nach den neuen Sicherheitsbeschlüssen, wann einem die ersten Bundeswehrsoldaten mit Schnellfeuergewehren im Zug begegnen Tolle Zeiten!!

  2. Hier kann ich Ihnen nur zustimmen. In den sog. „Reality-Shows“ ist deutlich zu sehen, wie die Beamten ihre Kompetenzen überschreiten. Viele Verfahrensfehler sind auch bei den gezeigten Polizeikontrollen zu beobachten. Eine Belehrung des Betroffenen oder des Beschuldigten wird sehr oft weggelassen. Dieser hat nämlich das Recht, nichts zur Sache zu sagen und er muss belehrt werden, dass er sich selbst nicht belasten muss. Ein Hinweis bei einer Alkoholkontrolle, dass der Atemalkoholtest absolut freiwillig ist, fehlt oft gänzlich. Aber das ist wieder eine ganz andere Geschichte.

    Zurück zur Bahn: Vielleicht sind es auch Machtspiele auf Kosten von Schwächeren, was die Zugbegleiter aus Unzufriedenheit ausüben. Anders lässt sich das Verhalten bald nicht erklären, oder?

  3. Was mich besonders bestürzt, ist die Kürze der Intervalle dieser Vorkommnisse. Da scheint es bei der Deutschen Bahn wohl ein Kommunikationsproblem zu geben.

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