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Das Aus für die Pressefreiheit?

gespanntes papier

Das stark umstrittene Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg, wirft viele Fragen in der Blogosphäre auf. Der Grund dafür: Die Richter legten in einer jüngsten Entscheidung fest, dass die Medien für die Wahrheit der Aussagen von Interviewäußerungen Dritter voll und ganz haften, so als hätten sie selbst die Äußerung des Interviewten recherchiert. Im brisanten Fall der Saarbrücker Zeitung, sahen es die Richter als erwiesen an, die Zeitung für ein Interview mit Roger Willemsen in die Mitverantwortung zu nehmen. Der Bestseller-Autor und Fernsehmoderator äußerte in dem Interview, dass der Chefredakteur des „Focus“ Helmut Markwort, ein Interview mit Ernst Jünger nicht selbst geführt hat, sondern es einfach von einer anderen Quelle kopiert hat. Doch diese Behauptung erwies sich als unwahr. Die Richter gehen hierbei von einer sogenannten „Verbreiterhaftung“ der Medien aus. Selbst dann, wenn sie selbst keine bewussten Falschbehauptungen aufgestellt haben.

PR Blogger Klaus Eck empfiehlt, dass jeder Blogger seine eigenen „Interview- und Zitier-Praktiken“ überdenken sollte, wenn er juristische Auseinandersetzungen vermeiden möchte.

Was darf man eigentlich noch und was sollte man zukünftig unterlassen? Reicht es, wenn man sich von den Inhalten eines Interviews distanziert? Die Angst vor einer teuren Klage oder Abmahnung ist jedenfalls groß. Den viele Blogger nutzen Interviews, um für interessanten Content zu sorgen.

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