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Vom virtuellen Tabledance zum virtuellen Pranger

Seit Jahren diskutieren Juristen und Datenschützer darüber, wo Meinungsfreiheit aufhört und rufschädigendes, negatives Feedback beginnt. Milos Vec von faz.net hat sich die umstritten Bewertungsportale einmal näher angeschaut.

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Beispiel des umstrittenen Nachbarschafts-Bewertungsportals rottenneighbor.com

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Ein interessanter Bericht, vor allen Dingen im Bezug auf die Lehrer. Aber eine rechtliche Gratwanderung. Im Endeffekt bringt es vielleicht nichts, sich über die Lehrer so zu äußern, denn los wird man sie als Schüler doch nicht.
    Aber vielleicht gibt es einen Anstoß, wenn wirklich was quer läuft, ein Lehrer zum Beispiel mit Fahne zum Unterricht erscheint, dass jemand sich da mal drum kümmert, gerade, wenn die Aussagen von mehreren Schülern getroffen werden. Und solange die Bewertung noch annähernd sachlich bleibt, denke ich kann es durchaus sinnvoll sein, die Leute so zu bewerten.

  2. Seit Menschengedenken wird gelästert, getratscht und über einen hergezogen – ein ganz normales soziales Verhalten. Der Unterschied zu damals ist, dass heute der Betroffene es herausbekommt und es über das Internet erfährt. Dieses Problem wird auch in Zukunft nicht zu lösen sein, auch wenn Juristen und Datenschützer darum streiten.

    Einen klaren Nachteil gibt es allerdings und das ist die Bewertung unter Verwendung von Pseudonymen. Die damit verbundene Anonymität kann zu einer seelischen Depression für den Betroffenen führen, da er nicht weiß, wer aus seinem sozialen Umfeld die Bewertung geschrieben hat.

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