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Sachsen entschärft Nichtraucherschutzgesetz

Nach Saarland lässt jetzt auch Sachsen Ausnahmen bei dem stark umstrittenen Nichtraucherschutzgesetzt zu.

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaat Sachsen reagiert somit auf den Eilantrag der Gastronomen und gab den Klagen gegen das Gesetz vorerst mit diesem Urteil statt.

Dem MDR gegenüber äußerte sich der Hauptgeschäftsführer der DEHOGA Sachsen Frank Lehmann:

„Wir sehen es als Bestätigung, dass nach Rheinland-Pfalz auch ein hiesiges Gericht die besondere wirtschaftliche Betroffenheit von inhabergeführten Ein-Mann-Kneipen festgestellt hat.“

Da das Hauptsache-Verfahren noch aussteht, hat dieses Urteil nur vorläufige Gültigkeit und gilt nur für Ein-Mann-Kneipen, die keine Mitarbeiter beschäftigen.

Die Krebsforscher äußern scharfe Kritik gegen die derzeit geltenden Ländergesetzte.

„Nach wie vor arbeiten viele Beschäftigte der Gastronomie in Raucherräumen oder bei Veranstaltungen, in denen geraucht wird, oder gar in Raucherclubs“, so Otmar Wiestler, Vorstandsvorsitzende des Krebsforschungszentrums.

weiter meint er:

„Die Zulassung von Raucherräumen sei ein „kardinaler Konstruktionsfehler“ der meisten Landesgesetze.“

Den weiterhin werden die Beschäftigten der mit Rauch belasteten Atemluft in Raucherräumen einer ernstzunehmenden Gesundheitsgefahr ausgesetzt.

[via MDR]

Kontrollen nehmen zu
Die Kontrollen in Sachsen werden zunehmend verstärkt.

Während die Stadt Leipzig Ende Februar 15 Verstöße gegen das sächsische Nichtraucherschutzgesetz registrierte, waren es in Dresden bis Mitte März schon 100, so gastro expérience.

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