Vor über 10 Jahren kamen Anwender bei der Ethernet-Nutzung am RJ45 nicht vorbei. Dennoch war…
Rauchverbot jetzt auch in Sachsen
Raucher müssen draußen bleiben
Sachsen. Seit heute Mitternacht gilt das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern, Schulen, Theatern, Kinos, Gaststätten und Diskotheken. Ein Eilantrag, gegen das Rauchverbot in Gaststätten, hatte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch, mit dem Verweis auf den Gesundheitsschutz abgelehnt. Gaststätten dürfen unter strengen Auflagen extra gekennzeichnete Raucherräume errichten. Diskotheken sind von dieser Sonderregelung ausgenommen. Denn das Nichtraucherschutzgesetz soll besonders Jugendliche vor dem qualmenden Laster schützen. Wer trotzdem raucht, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Anzeige rechnen. Dabei werden auch die zulassenden Gastwirte zur Verantwortung gezogen. In Sachsen werden bei Verstößen bis zu 5.000 EUR Bußgeld fällig. Damit verhängt Sachsen, im bundesweiten Vergleich, mit die höchsten Geldstrafen.
Links zum Thema:
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Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz (Pdf, Download 100kb)
Umfrage:
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