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Rauchverbot jetzt auch in Sachsen

Raucher müssen draußen bleiben

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Sachsen. Seit heute Mitternacht gilt das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern, Schulen, Theatern, Kinos, Gaststätten und Diskotheken. Ein Eilantrag, gegen das Rauchverbot in Gaststätten, hatte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch, mit dem Verweis auf den Gesundheitsschutz abgelehnt. Gaststätten dürfen unter strengen Auflagen extra gekennzeichnete Raucherräume errichten. Diskotheken sind von dieser Sonderregelung ausgenommen. Denn das Nichtraucherschutzgesetz soll besonders Jugendliche vor dem qualmenden Laster schützen. Wer trotzdem raucht, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Anzeige rechnen. Dabei werden auch die zulassenden Gastwirte zur Verantwortung gezogen. In Sachsen werden bei Verstößen bis zu 5.000 EUR Bußgeld fällig. Damit verhängt Sachsen, im bundesweiten Vergleich, mit die höchsten Geldstrafen.

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