Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Kunde zwar einen bestimmten Online-Shop anwählt, dann den Kauf…
Bildersuche vor dem Aus?
Jüngst entschied das Hamburger Landgericht für einen Kläger, der sich gegen die Bildersuche von Google und anderen Firmen aussprach. Der Künstler Thomas H. aus Hamburg möchte keine Vorschaubilder (Thumbnails) seiner Comicfigur in den Ergebnislisten wiederfinden. Die Richter gaben ihm recht und entschieden, dass die Bildersuche gegen das deutsche Urheberrecht verstößt. Die Nutzungsrechte stehen ausschließlich dem Kläger zu (§19a UrhG).
Laut Computerbild hält Google Sprecher Kay Oberbeck die Bildersuche für rechtmäßig und fürchtet, dass „Millionen von Internetnutzern in Deutschland unter einer möglichen Einstellung der Bildersuche leiden“.
Thomas Kretschmann schreibt in seinem Blog:
„Wird das Urteil beispielsweise vom BGH bestätigt, könnte dies weitreichende Folgen für Bildersuchdienste haben. Denn mit der Sperrung einzelner Bilder ist es nicht getan. Das komplette Durchsuchen der Bilderdatenbank nach urheberrechtlich geschützten Dateien wäre laut Google zu aufwendig. Verklagt wurden zudem auch Yahoo und AOL sowie diverse Anbieter, für die Online-Suchdienste für Bilder und Fotos die Geschäftsgrundlage darstellen. „
Ich finde die Anregung des LG Hamburgs, Thumnails mit Textlinks zu ersetzen, jedenfalls völlig realitätsfremd.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Google hat Berufung eingelegt.
Da kommen die 5 Forderungen für ein besseres Urheberrecht gerade richtig.
Mehr News über das Urteil:
Da werden zukünftig vielleicht nur noch standardisiert freigegebene Creative-Commons-Lizenz – Bilder erfasst.
Ich habe die Bildersuche schon mehrfach für die Gewinnung von Queranregungen genutzt.