Jüngst entschied das Hamburger Landgericht für einen Kläger, der sich gegen die Bildersuche von Google und anderen Firmen aussprach. Der Künstler Thomas H. aus Hamburg möchte keine Vorschaubilder (Thumbnails) seiner Comicfigur in den Ergebnislisten wiederfinden. Die Richter gaben ihm recht und entschieden, dass die Bildersuche gegen das deutsche Urheberrecht verstößt. Die Nutzungsrechte stehen ausschließlich dem Kläger zu (§19a UrhG).
Laut Computerbild hält Google Sprecher Kay Oberbeck die Bildersuche für rechtmäßig und fürchtet, dass „Millionen von Internetnutzern in Deutschland unter einer möglichen Einstellung der Bildersuche leiden“.